Haushaltshilfe

Viele Haushalte benötigen heutzutage Unterstützung im Haushalt. Das Leben ist schnelllebig geworden, Termine über Termine, Verpflichtungen wohin man schaut, kaum Freizeit und kaum Zeit für die Familie. Das bisschen Zeit, die man für sich selbst hat, verbringt man nur zu oft um den Haushalt in Schuss zu halten.
Auch Haushalte, die noch von älteren Menschen geführt werden, stoßen oft aufgrund körperlichen oder Geistigen Barrieren an ihre Grenzen, um den Haushalt ordentlich aufrecht zu halten.
Dies betrifft auch Personen in Wohnanlagen, pflegerische Einrichtungen und Altersheimen.
Sollten Sie sich in einer dieser Situationen wiederfinden, dann unterstützen wir Sie gerne.
Mit unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unterstützen wir Ihren Haushalt mit:
- Säubern und Reinigen Ihrer Räumlichkeiten
- beim Fenster putzen
- Aufräumen
- Wäsche waschen, Trockenen, Bügeln und Aufräumen
Für pflegebedürftige Personen übernehmen wir auch gerne:
- Besorgungen, z.B. Hilfe beim Einkauf
- Begleitung zu Terminen, z.B. Arztbesuche
- Hilfe bei der Korrespondenz, z.B. Briefen antworten
- Essenszubereitung
Lassen Sie sich gerne individuell von uns beraten.


Standardmäßig übernehmen wir die Haushaltshilfe für Privathaushalte bei ca. 2,5 Stunden je Woche. Terminvereinbarung findet zwischen der Haushaltshilfe und Ihnen direkt statt. Abgerechnet wird im 15 Minuten-Takt, wobei jede angefangene Viertelstunde auch produktiv abgeschlossen wird. Wir nehmen meist nur langfristige und planbare Aufträge an. Denn nur so können wir als Betrieb eine ordentliche Tourenplanung, ein gutes Zeitmanagement und eine zuverlässige Abwicklung sicherstellen. Auch unsere Kunden profitieren dadurch, indem wir einen günstigen Stundensatz halten können.
Abrechnung erfolgt in der Regel monatlich in Form einer Rechnung mit ausgewiesener MwSt. der tatsächlich geleisteten Stunden. Grundlage hierfür ist ein Dienstvertrag, indem die Leistungen im Vorfeld definiert sind. Zusätzliche Aufgaben lassen sich jederzeit dazubuchen und auch wieder beenden. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weisen ein einwandfreies Führungszeugnis vor. Eingesetzte Mitarbeiter/innen werden in der Regel dauerhaft bei Ihnen zugeteilt sein um eine gewisse Vertrauensbasis zu schaffen.
Haben Sie noch Fragen, dann freuen wir uns von Ihnen zu hören.

Unsere Leistungen in der "Hilfe im Alltag" und in der "Haushaltsnahen Dienstleistung" sind im Landkreis Biberach und bald auch in weiteren Landkreisen nach §45a SGB XI anerkannt und eine Erstattung unserer Rechnung für pflegebedürftige Personen erlaubt. Auch die direkte Abrechnung über die Krankenkassen ist je nach Situation für uns möglich.